Irgendwann tritt der Tag X wirklich ein: Der Angehörige stirbt. Plötzlich muss man als Erbe all die Dinge realisieren, über die bisher nur gesprochen wurde. Doch wer jetzt Schritt für Schritt vorgeht, kann später beruhigt sein, alles geregelt zu haben.

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Doch leider kommt fast niemand um Formalitäten herum, die dann ebenfalls zu erledigen sind: Die Beerdigung muss organisiert sein, Todesanzeigen müssen geschaltet und Freunde benachrichtigt werden. Und oft müssen die Erben sich auch gleich um ihre Pflichten und auch Rechte kümmern. Vielen Trauernden hilft es, wenn sie in dieser Zeit eine Checkliste haben, die sie abarbeiten können.

Auch wenn man sich nach dem Tod eines geliebten Menschen erst einmal zurückziehen würde - manche Dinge müssen einfach erledigt werden. Und oft hilft diese Beschäftigung den meisten, mit der Trauer wenigstens am Anfang besser zurecht zu kommen. Es lenkt ab, wenn man organisieren muss. Viele Angehörige sagen hinterher, dass das Bewältigen der Formalitäten ihnen ein wenig dabei geholfen hat, den Tod zu verarbeiten.

Doch was muss man eigentlich alles erledigen, wenn ein Angehöriger gestorben ist?

-  Ist Ihr Angehöriger zuhause gestorben, dann sollten Sie zu allererst einen Arzt verständigen.
Er stellt den Totenschein aus. Den Totenschein brauchen Sie später, um beim Standesamt eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Die Sterbeurkunde benötigen Sie für manche Behördengänge. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus gestorben, dann erledigen die Ärzte das dort automatisch.
-  Sie sollten sich so schnell wie möglich Gedanken über die Bestattung machen. Der Bestattungsunternehmer kümmert sich um alles.
Er hilft Ihnen beim Aussuchen des Sarges, bei der Planung der Beerdigung, Blumenschmuck, Musik oder dem Verfassen und Aufgeben von Todesanzeigen.
-  Benachrichtigen Sie Freunde und Verwandte, Pfarrer, Arbeitgeber, Vermieter und Vereine vom Tod des Angehörigen.
-  Der nächste Schritt ist das Erbe des Verstorbenen. Hat er ein Testament gemacht? Wenn ja, dann suchen Sie es aus den Unterlagen heraus und geben Sie es beim Nachlassgericht ab. Das ist das Amtsgericht des Ortes, in dem der Tote seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist das Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt, müssen Sie sich darum nicht kümmern. Das Nachlassgericht schreibt die Erben dann automatisch an.
-  Hatte der Tote eine Lebens- oder Unfallversicherung? Viele Versicherungsunternehmen verlangen, dass der Tod des Versicherten ihnen innerhalb von 48 Stunden angezeigt wird. Sonst kann es Probleme mit der Auszahlung der Versicherungssumme geben.
-  Beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein, wenn Sie Erbe geworden sind. Der ist gebührenpflichtig, wenn das Testament nur handschriftlich verfasst war. Der Erbschein ist ganz besonders wichtig. Er legitimiert Sie als rechtmäßigen Erben des Toten, etwa bei der Bank, wenn Sie Zugang zu den Konten haben möchten.
-  Kündigen Sie die Versicherungen des Toten, wie etwa Krankenversicherung (auch an die Krankenzusatzversicherungen denken), Haftpflicht-, Hausrat-, oder Kfz-Versicherung.
-  Auch andere laufende Verpflichtungen sollten Sie kündigen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, etwa Telefonanschluss und Handy-Vertrag, Tageszeitungen oder sonstige Abos, Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen.
-  Haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente oder die Betriebsrente des Verstorbenen (etwa als Ehegatte)? Kümmern Sie sich bald darum. Wegen der betrieblichen Altersversorgung müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Ansonsten sind Bundes- und Landesversicherungsanstalt oder die Gemeindeverwaltung zuständig.
-  Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers müssen Sie Ihre Erbschaft dem Finanzamt anzeigen. Je nachdem, wie hoch die Erbschaft ist und welche Freibeträge Ihnen zustehen, fällt vielleicht auch Erbschaftssteuer an. Seien Sie dem Finanzamt gegenüber ehrlich und verschweigen Sie kein geerbtes Geld. Denn die Behörde kann noch Jahre später hinterzogene Erbschaftssteuer von Ihnen einfordern und unter Umständen sogar ein Strafverfahren gegen Sie in Gang setzt.
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